Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
Ansprech-
partner
Text vorlesen lassen? Bitte den ReadSpeaker freischalten!
Für genehmigungs- und anzeigepflichtige Vermögensanlagen sind grundsätzlich die Oberversicherungsämter die zuständigen Aufsichtsbehörden.
Genehmigungspflichtige Vermögensanlagen sind insbesondere der Erwerb und das Leasen von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie die Errichtung, die Erweiterung und der Umbau von Gebäuden oberhalb eines bestimmten, jährlich anzupassenden Grenzbetrages (Stand Haushaltsjahr 2023: 1 Mio. Euro). Die Zuständigkeit der Oberversicherungsämter für die Genehmigung solcher Vermögensanlagen besteht, soweit die veranschlagten Kosten für ein Vorhaben den Betrag von 25 000 000 Euro nicht übersteigen. Für Vorhaben von über 25 000 000 Euro besteht die Zuständigkeit des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (gesetzliche Krankenversicherung und soziale Pflegeversicherung) oder des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (gesetzliche Renten- und Unfallversicherung).
Weiterhin haben die Sozialversicherungsträger der Aufsichtsbehörde die Absicht anzuzeigen,
Synonyme:
Lebenslagen: Fach- und Rechtsaufsicht
Autor: Super-Admin
Leider wurden keine Beiträge gefunden
Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.