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Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit; Anmeldung zur Unterrichtung zum Spieler- und Jugendschutz

Um Spielautomaten aufzustellen, brauchen Sie eine Erlaubnis. „Aufstellen“ heißt, dass Sie einen Automaten betreiben und damit Geld verdienen, beispielsweise in Ihrer Gaststätte. Für die Erlaubnis müssen Sie unter anderem nachweisen, dass Sie die Unterrichtung bei der Industrie- und Handelskammer besucht haben. Mit der Unterrichtung sollen die Aufsteller von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit mit den für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnisse sowie deren praktischen Anwendung in einem Umfang vertraut gemacht werden, der ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung dieser Aufgaben ermöglicht.

Die Unterrichtung umfasst mindestens sechs Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten; die Unterrichtung dauert insgesamt (inkl. Pausen) 5 bis 6 Stunden. Die Industrie- und Handelskammer stellt eine Bescheinigung aus, wenn Sie am Unterricht ohne Fehlzeiten teilgenommen haben. Die Unterrichtung umfasst folgende Sachgebiete:

  • Gewerbeordnung und Spielverordnung
  • Spielhallenrecht der Länder
  • Jugendschutzrecht

Neben Gewerbetreibenden sind auch leitende Mitarbeiter sowie technische Mitarbeiter, die mit der Aufstellung der Geräte beschäftigt sind, zur Teilnahme verpflichtet. Bürokräfte und Mitarbeiter mit sonstigen Aufgaben benötigen keine IHK-Unterrichtung zum Spieler- und Jugendschutz.

Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache, daher müssen Sie über gute Deutschkenntnisse verfügen.

Synonyme:

Lebenslagen: Befähigungs- und Sachkundenachweise, Erlaubnispflichtige und überwachungspflichtige Unternehmen

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können sich zur Unterrichtung für Automatenaufsteller online anmelden.

Onlineanmeldung zur Unterrichtung für Automatenaufsteller

Fristen:

keine

Rechtsbehelf:

Sie haben die Möglichkeit bei der Industrie- und Handelskammer einen Widerspruch oder direkt beim Verwaltungsgericht eine Klage zu erheben.

Verwandte Leistungen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

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