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Staatsangehörigkeit; Abgabe der Erkärung zum Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit bei gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland

Wenn Sie im Ausland leben, mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen und Ihre deutsche Staatsangehörigkeit aufgeben möchten, können Sie eine Erklärung zum Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit abgeben. Sofern der Verzicht genehmigt werden kann, wird Ihnen eine Verzichtsurkunde ausgehändigt.

Die Genehmigung wird nicht erteilt, wenn Sie unter anderem zu folgenden Berufsgruppen gehören:

  • aktive Beamte,
  • Richter,
  • Soldaten,

es sei denn Sie leben dauerhaft seit mindestens 10 Jahren im Ausland.

Wenn Sie minderjährig sind, können Sie nur mit Genehmigung des für Sie zuständigen deutschen Familiengerichts (beim Amtsgericht) auf Ihre deutsche Staatsangehörigkeit verzichten. Minderjährige ab dem 16. und bis zum 18. Lebensjahr müssen der Verzichtserklärung ausdrücklich zustimmen.

Für Ihre Erklärung können Sie auch eine bevollmächtigte Person, zum Beispiel einen Rechtsanwalt, benennen. Hierzu müssen Sie eine Vollmacht vorlegen.

Synonyme: Auslandsvertretung, Deutsche Staatsangehörigkeit aufgeben, Deutsche Staatsbürgerschaft verzichten, Mehrstaatigkeit aufgeben, Staatsangehörigkeit aufgeben, Staatsangehörigkeitsbehörde, Staatsangehörigkeit verzichten, Staatsbürgerschaft aufgeben, Verzichtsurkunde

Lebenslagen:

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

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Erklärung zum Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit

Fristen:

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Keine passenden Lebenslagen gefunden.

Synonyme:

AuslandsvertretungDeutsche Staatsangehörigkeit aufgebenDeutsche Staatsbürgerschaft verzichtenMehrstaatigkeit aufgebenStaatsangehörigkeit aufgebenStaatsangehörigkeitsbehördeStaatsangehörigkeit verzichtenStaatsbürgerschaft aufgebenVerzichtsurkunde

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