Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier

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Staatsangehörigkeit; Beantragung als Ausländerin oder Ausländer mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland

Auch wenn Sie im Ausland leben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen.

Voraussetzung ist, dass Sie eng mit Deutschland verbunden sind, zum Beispiel:

  • durch Familienangehörige, die in Deutschland leben
  • durch Ihre deutsche Ehe- oder Lebenspartnerin oder Ihren deutschen Ehe- oder Lebenspartner

Wenn Sie mit einer Deutschen oder einem Deutschen verheiratet oder verpartnert sind, muss der Auslandsaufenthalt von einem von Ihnen beiden im öffentlichen Interesse liegen.

Die Einbürgerung ist eine Ermessensentscheidung des Bundesverwaltungsamts (BVA). Das bedeutet, dass Sie keinen Anspruch auf Einbürgerung haben.

Sofern Sie die Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen, erhalten Sie eine Einbürgerungsurkunde. Danach besitzen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit.

Für Ihren Antrag können Sie auch eine bevollmächtigte Person, zum Beispiel einen Rechtsbeistand, benennen. Hierzu müssen Sie eine Vollmacht beifügen.

Synonyme: Auslandseinbürgerung, Bundesverwaltungsamt, BVA, Deutsche Staatsangehörigkeit, Einbürgerung, Einbürgerungsurkunde, Ermessenseinbürgerung, Paragraf 14, Staatsangehörigkeit, Staatsangehörigkeitsgesetz, StAG

Lebenslagen: Einwanderung und Einbürgerung, Urkunden

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Wenn Sie im Ausland leben, mit Deutschland eng verbunden sind und die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchten, können Sie eine Einbürgerung online beantragen.

Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für Ausländer mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland beantragen

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

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Synonyme:

AuslandseinbürgerungBundesverwaltungsamtBVADeutsche StaatsangehörigkeitEinbürgerungEinbürgerungsurkundeErmessenseinbürgerungParagraf 14StaatsangehörigkeitStaatsangehörigkeitsgesetzStAG

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.