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Die Bezeichnung "Prüfsachverständiger für Standsicherheit" in einer bestimmten Fachrichtung darf in Bayern nur führen, wer in diesem Fachbereich und dieser Fachrichtung anerkannt ist.
Prüfsachverständige für Standsicherheit können in den Fachrichtungen Massivbau, Metallbau und Holzbau anerkannt werden.
Prüfsachverständige für Standsicherheit prüfen und bescheinigen in ihrer jeweiligen Fachrichtung im Auftrag des Bauherren oder des sonstigen nach Bauordnungsrecht Verantwortlichen die Vollständigkeit und Richtigkeit der Standsicherheitsnachweise, soweit dies in Art. 62a Abs. 2 BayBO vorgesehen ist. Sie überwachen die ordnungsgemäße Bauausführung hinsichtlich der von ihnen bescheinigten Standsicherheitsnachweise (Art. 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BayBO und § 13 Abs. 5 PrüfVBau). Sie sind im Rahmen der ihnen obliegenden Pflichten unabhängig.
Soweit Prüfsachverständige nicht nach § 10 Abs. 2 Satz 1 PrüfVBau anerkannt sind, prüft und entscheidet der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau über die Anerkennung als Prüfsachverständiger für Standsicherheit. Der Nachweis der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten (Teil der besonderen Voraussetzungen) erfolgt im Rahmen einer Prüfung durch den beim Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr gebildeten Prüfungsausschuss. Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau führt eine Liste der anerkannten Prüfsachverständigen für Standsicherheit.
Vergleichbare Anerkennungen anderer Bundesländer gelten auch im Freistaat Bayern solange der Prüfsachverständige das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet hat; eine weitere Eintragung in die von der Anerkennungsbehörde geführte Liste erfolgt nicht.
Synonyme:
Lebenslagen: Anmeldepflichten, Befähigungs- und Sachkundenachweise, Zeugnisse und Lizenzen
Autor: Super-Admin
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.