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Allgemeine Angaben
Die Statistik erfasst die Ausgaben und Einnahmen des Öffentlichen Gesamthaushalts. Dieser setzt sich aus den Kern- und Extrahaushalten des Bundes, der Länder, der Gemeinden/Gemeindeverbände (Gv.) und der Sozialversicherung (Sozialversicherungsträger und Bundesagentur für Arbeit) sowie den Finanzanteilen der Europäischen Union zusammen. Bei den Extrahaushalten handelt es sich um öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, die nach den Kriterien des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 2010 zum Sektor Staat zählen.
Grundgesamtheit
Dargestellt werden alle Bestandteile auf allen Ebenen des Öffentlichen Gesamthaushalts: 1) Kernhaushalte des Bundes, der Länder, der Gemeinden/Gemeindeverbände und der Sozialversicherung; 2) Extrahaushalte des Bundes, der Länder, der Gemeinden/Gemeindeverbände und der Sozialversicherung. 3) Darüber hinaus zählen zum Öffentlichen Gesamthaushalt auch die Finanzanteile der Europäischen Union (EU-Anteile), die weder den Kern- noch den Extrahaushalten noch den einzelnen Ebenen, sondern nur dem Gesamtaggregat zugeordnet werden können.
Zu den Gemeindeverbänden gehören die Landkreise, die Ämter, Samtgemeinden, Verbandsgemeinden sowie die Bezirksverbände.
Die Sozialversicherung umfasst die Bundesagentur für Arbeit, die gesetzliche Krankenversicherung, die soziale Pflegeversicherung, die allgemeine Rentenversicherung, die knappschaftliche Rentenversicherung, die Alterssicherung für Landwirte sowie die gesetzliche Unfallversicherung.
Als Extrahaushalte werden alle öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen bezeichnet, die nach den Kriterien des ESVG 2010 dem Sektor Staat zuzurechnen sind. Beispiele für Extrahaushalte sind ausgegliederte Landes- oder Kommunalbetriebe für Straßenbau/Straßenwesen, ausgegliederte öffentliche Hochschulen, medizinische Dienste der Krankenkassen oder die im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise entstandenen Abwicklungsanstalten (Bad Banks).
Berichtszeitraum/-zeitpunkt
Die Erhebung der Daten zur Kassenstatistik erfolgt vierteljährlich jeweils 14 Tage nach Quartalsende.
Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik
Die vierteljährlichen Kassenergebnisse des Öffentlichen Gesamthaushalts spiegeln die Struktur der Einnahmen und Ausgaben (bzw. Ein- und Auszahlungen oder Erträge und Aufwendungen) der Körperschaften der öffentlichen Haushalte sowie der nach ESVG 2010 zum Sektor Staat zählenden öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen wider. Erfasst werden:
Nutzerbedarf
Die vierteljährliche Kassenstatistik des Öffentlichen Gesamthaushalts ist die aktuellste Statistik über die öffentlichen Finanzen. Die Veröffentlichungen der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder liefern wichtige Basisdaten für die Berichterstattung zur stabilitätsorientierten Finanzpolitik der EU-Mitgliedsstaaten (Stabilitätspakt). Zu den Hauptnutzern der Statistik zählen die obersten Behörden des Bundes und der Länder, vor allem Finanz-, Innen- und Wirtschaftsministerien und das Bundesministerium für Bildung und Forschung; der Stabilitätsrat, die Deutsche Bundesbank, Universitäten und Wirtschaftsforschungsinstitute, Rechnungshöfe und kommunale Spitzenverbände sowie – mittelbar über die Datenlieferungen an die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) – die EU-Kommission.
EVAS: 71517
Synonyme:
Lebenslagen: Statistische Erhebungen und Meldepflichten
Autor: Super-Admin
Auskunftspflichtige können über das Online-Meldeverfahren IDEV Meldungen für die amtliche Statistik online an das Bayerische Landesamt für Statistik übermitteln.
Auskunftspflichtige können über das Online-Meldeverfahren die Daten automatisiert aus dem jeweiligen Softwaresystem an das Bayerische Landesamt für Statistik übermitteln. Damit sind keine manuellen Eingaben mehr erforderlich.
Wenn Sie ausgewählt wurden und Daten übermitteln müssen, gelten für Sie die in der Mitteilung angegebenen Fristen.
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