Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Das Statistische Bundesamt (StBA) sammelt und analysiert laufend Daten über die deutsche Wirtschaft und andere Bereiche der Gesellschaft. Das StBA bereitet die Daten auf und stellt sie zur Verfügung. Diese Statistiken dienen unter anderem der Politik als Handlungsgrundlage. Aus diesem Grund gibt es für Unternehmen eine Auskunftspflicht. Wenn Ihr Unternehmen eine entsprechende Anfrage des StBA erhält, müssen Sie die erfragten Daten übermitteln.
Das StBA erhebt unter anderem regelmäßig Statistiken in den folgenden Bereichen, um deren Struktur und Entwicklung beurteilen zu können:
Je nach Verkehrsträger sind unterschiedliche Auskünfte nötig. Zudem fragt das StBA bestimmten Angaben in unterschiedlichen Zeiträumen ab, etwa monatlich, jährlich oder mit Abstand mehrerer Jahre. Je nach Erhebung müssen Sie unter anderem gegebenenfalls folgende Angaben machen:
Synonyme: Bahn, Binnenschifffahrt, CORE, Eisenbahn, Erhebungsportal, eSTATISTIK, eSTATISTIKCORE, Güterverkehr, IDEV, Luftverkehr, Omnibus, Personenfernverkehr, Personennahverkehr, Personenverkehr, Schienen-Güterverkehr, Schieneninfrastruktur, Schienen-Personenverkehr, Schienenverkehr, Statistik, Transport, Unfälle Schienenverkehr, Verkehr, Verkehrsströme im Eisenbahnnetz
Lebenslagen: Statistische Erhebungen und Meldepflichten
Autor: Super-Admin
Das Erhebungsportal bietet Ihnen einen zentralen Zugang zu allen bestehenden Online-Erhebungen der amtlichen Statistik in Deutschland sowie die für den Meldevorgang erforderlichen Informationen.
Das Erhebungsportal bietet Ihnen einen zentralen Zugang zu allen bestehenden Online-Erhebungen der amtlichen Statistik in Deutschland sowie die für den Meldevorgang erforderlichen Informationen.
Wenn das Statistische Bundesamt Ihnen geschrieben hat und Sie Daten übermitteln müssen, gelten für Sie die in der Mittelung angegebenen Fristen.
Je nach Bereich und Erhebungsmerkmal müssen Sie die Daten zu unterschiedlichen Zeitpunkten übermitteln, zum Beispiel monatlich, jährlich, vierteljährlich oder fünfjährig.
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.