Hinweis zur Beantragung von Passdokumenten: mehr Infos hier

Bayern- portal

Ansprech-

partner

Stelle für die Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration; Beantragung der Anerkennung

Das Strahlenschutzgesetz regelt, an welchen Arbeitsplätzen in Deutschland verpflichtend die Radon-Aktivitätskonzentration gemessen werden muss. Eine solche Pflicht besteht in Radon-Vorsorgegebieten an Arbeitsplätzen im Keller oder Erdgeschoss sowie bundesweit in den bereits für erhöhte Radon-Konzentrationen bekannten Arbeitsfeldern wie Wasserwerken, Bergwerken oder Radon-Heilstollen. Die zuständigen Landesbehörden können Messungen auch an anderen Arbeitsplätzen anordnen.

Anbieter, welche die gesetzlichen Pflichtmessungen der Radon-Aktivitätskonzentration an diesen Arbeitsplätzen durchführen möchten, müssen sich dafür vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) anerkennen lassen. Die Anerkennung dient der Qualitätssicherung der Messungen.

Die zusammen mit dem Anerkennungsantrag eingereichten Dokumente und Nachweise werden vom BfS geprüft. Bei Erfüllung der Voraussetzungen wird der Anbieter anerkannt. Die Anerkennung ist kostenpflichtig und gilt unbefristet. Sie kann jedoch bei Wegfall der Voraussetzungen widerrufen oder zurückgenommen werden. Die Anerkennung ist nicht übertragbar.

Synonyme: § 155 StrlSchV, 222Rn, Activity concentration, Aktivitätskonzentration, anerkannte Stelle, Anerkennung als Stelle, BfS, Bundesamt für Strahlenschutz, Federal Office for Radiation Protection, Radiation Protection Act, Radiation Protection Ordinance, Radon, Radon-222, Radon am Arbeitsplatz, Radon in the workplace, Radon measurement, Radonmessung, Radonmetrologie, Radon metrology, Recognition as a job, recognized body, Rn222, Rn-222, Strahlenschutzgesetz, Strahlenschutzverordnung

Lebenslagen: Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Wenn Sie Geräte zu gesetzlichen Pflichtmessungen der Radon-Aktivitätskonzentration an Arbeitsplätzen bereitstellen und auswerten möchten, müssen Sie sich dafür vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) anerkennen lassen. Diese Anerkennung können Sie im Bundesportal online beantragen.

Anerkennung für Radonmessungen am Arbeitsplatz beantragen

Fristen:

Der Anerkennungsbescheid ist unbefristet gültig.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch

Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in dem Bescheid des BfS über die Anerkennung oder Ablehnung als Stelle für die Messung der Radonaktivitätskonzentration am Arbeitsplatz.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

§ 155 StrlSchV222RnActivity concentrationAktivitätskonzentrationanerkannte StelleAnerkennung als StelleBfSBundesamt für StrahlenschutzFederal Office for Radiation ProtectionRadiation Protection ActRadiation Protection OrdinanceRadonRadon-222Radon am ArbeitsplatzRadon in the workplaceRadon measurementRadonmessungRadonmetrologieRadon metrologyRecognition as a jobrecognized bodyRn222Rn-222StrahlenschutzgesetzStrahlenschutzverordnung

Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.