Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier

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Steuerfachwirt/Steuerfachwirtin; Beantragung der Zulassung zur Fortbildungsprüfung

Die Zulassung zur Steuerfachwirtprüfung muss bei der zuständigen Steuerberaterkammer beantragt werden.

Örtlich zuständig für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung ist die Steuerberaterkammer, in deren Bezirk der/die Prüfungsbewerber/-in in einem Arbeitsverhältnis steht, – sofern kein Arbeitsverhältnis besteht – seinen/ihren Wohnsitz hat.

Synonyme:

Lebenslagen: Befähigungs- und Sachkundenachweise

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Hier können Sie sich zur Fortbildungsprüfung Steuerfachwirt/in anmelden.

FW: Zulassung Steuerfachwirtprüfung - Antragsportal der Steuerberaterkammern

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Die Prüfungen finden nach Bedarf, in der Regel einmal im Jahr statt. Die Prüfungstermine werden von der Steuerberaterkammer festgelegt. Sie gibt die Prüfungstage und Prüfungsorte einschließlich der Anmeldefristen in geeigneter Weise öffentlich vor Ablauf der Anmeldefrist bekannt.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.