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Das beim Landesamt für Statistik geführte Verzeichnis der rechtsfähigen Stiftungen mit Sitz in Bayern (ohne kirchliche Stiftungen) wird in elektronischer Form geführt; die darin enthaltenen Angaben können von jedermann eingesehen werden.
Für jede Stiftung werden folgende Daten eingestellt: Name, Rechtsstellung, Sitz, Zweck, Organe, gesetzliche Vertretung (Satzungsregelung), Name des Stifters, soweit dieser damit einverstanden ist, Zeitpunkt des Entstehens und des Erlöschens sowie Anschrift.
Das Verzeichnis wird auf der Grundlage der von den Regierungen als Stiftungsbehörden übermittelten Daten ständig aktualisiert, hat aber anders als etwa das von den Gerichten geführte Handels- oder Vereinsregister keine Publizitätswirkung.
Es bietet vielfältige und komfortable Recherchemöglichkeiten etwa nach dem Sitz (Gemeinde, Landkreis, Regierungsbezirk), dem Gründungszeitraum, dem Zweck oder der Art der Stiftung (z. B. kommunale, öffentlich-rechtliche Stiftung) sowie Hinweise bzw. Links auf weiterführende Informationen und auf andere Stiftungsverzeichnisse.
Synonyme: Stiftungsregister, Verzeichnis der Stiftungen Bayern
Lebenslagen: Vereine und Stiftungen
Autor: Super-Admin
Das Bayerische Landesamt für Statistik bietet mit dem Stiftungsverzeichnis eine online recherchierbare Datenbank an, in der gemäß dem Bayerischen Stiftungsgesetz alle rechtsfähigen Stiftungen enthalten sind, mit Ausnahme der kirchlichen Stiftungen.
Stiftungsverzeichnis
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.