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Strahlenschutz; Beantragung der Bescheinigung für die erforderliche Fachkunde

Wenn Sie beabsichtigen, Röntgeneinrichtungen zu betreiben oder mit radioaktiven Stoffen umzugehen, benötigen Sie eine Fachkundebescheinigung der zuständigen Behörde für Strahlenschutz als Nachweis Ihrer erworbenen Fachkunde.
Dafür müssen Sie zunächst einen anerkannten Kurs zum Erwerb der Fachkunde erfolgreich abschließen. Anschließend können Sie mit weiteren Unterlagen eine Bescheinigung der Fachkunde beantragen.

Synonyme: Bescheinigung, Fachkunde, Fachkundebescheinigung, radioaktiv, Röntgen, Sachkunde, Stoffe, Strahlenschutz, Technik, Umgang

Lebenslagen: Strahlenschutz

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können die Bescheinigung der Fachkunde-Technik nach § 47 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) online beantragen.

Fachkundebescheinigung Technik: Röntgen, radioaktive Stoffe oder Medizinphysik-Experte

Fristen:

Der anerkannte Kurs oder Lehrgang darf insgesamt nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.

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Synonyme:

BescheinigungFachkundeFachkundebescheinigungradioaktivRöntgenSachkundeStoffeStrahlenschutzTechnikUmgang

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