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Regelmäßige Straßenverkehrszählung
Zur Beobachtung der Verkehrsentwicklung und zur Ermittlung der Verkehrsstärken auf dem qualifizierten Straßennetz finden regelmäßig bundesweite Straßenverkehrszählungen (SVZ) - üblicherweise im Fünfjahres-Turnus - statt. Die Zählungen erstrecken sich neben den Bundesfernstraßen (Autobahnen und Bundesstraßen) in Bayern auch auf die Staatsstraßen sowie den Großteil der Kreisstraßen.
Die Zählungen werden von den folgenden Behörden durchgeführt:
Die Koordination für die Zählung innerhalb von Bayern liegt beim Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. Die Ergebnisse sind im Internet abrufbar (siehe "Weiterführende Links").
Einzelne große Städte führen zudem eigene regelmäßige Straßenverkehrszählungen durch.
Automatische Straßenverkehrszählung
Zur kontinuierlichen Zählung des Straßenverkehrs sind in Bayern automatische Dauerzählstellen im Einsatz.
Der Großteil befindet sich an Bundesautobahnen und Bundesstraßen, ein kleiner Teil an Staats- und Kreisstraßen. Diese Messgeräte erfassen das Verkehrsgeschehen das ganze Jahr über rund um die Uhr. Die Langzeitdaten der automatischen Dauerzählstellen bilden die Grundlage für die Hochrechnungsfaktoren der regelmäßigen Straßenverkehrszählung.
Die Dauerzählstellen werden auf den Autobahnen von der Autobahn GmbH des Bundes und auf den Bundes-, Staats- sowie Kreisstraßen von den Staatlichen Bauämtern betreut. Die Ergebnisse der automatischen Straßenverkehrszählung sind im Internet abrufbar (siehe "Weiterführende Links").
Sonderzählungen des Straßenverkehrs
Für verschiedenartige Anlässe (z.B. Straßenplanung, Verkehrsuntersuchungen) werden von den Straßenbaulastträgern oder den Städten und Gemeinden (zusätzliche) Sonderzählungen des Straßenverkehrs durchgeführt. Folgende Behörden nehmen die Aufgaben der Straßenbaulast auf den einzelnen Straßen wahr:
Synonyme: Verkehrsbelastungen; Statistische Erhebungen
Lebenslagen: Verkehrsinformationen
Autor: Super-Admin
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.