Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Hier finden Sie die Ergebnisse
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Es gibt Lebenssituationen und Gründe, bei denen Sie vorübergehend nicht studieren können oder wollen. Hier kann eine Beurlaubung vom Studium sinnvoll sein. Diese müssen Sie beantragen.
Die Zeit der Beurlaubung sollte zwei Semester nicht übersteigen. Während eines Urlaubssemesters dürfen Sie in der Regel keine Prüfungen ablegen.
Abweichend davon dürfen beurlaubte Studierende in Mutterschutz oder Elternzeit in der Regel
Synonyme:
Lebenslagen: Allgemeines, Änderungen während des Studiums
Autor: Super-Admin
Vor Beginn der Vorlesungszeit.
Bei Krankheit oder aus anderen schwerwiegenden Gründen auch im laufenden Semester. Erkundigen Sie sich in diesem Fall nach den Bestimmungen Ihrer Hochschule.
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Ergebnisse der Bürgermeister- und Gemeinderatswahl in Krailling! –> HIER KLICKEN