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Substitutionsmittel; Meldung über die Verschreibung

Opioidabhängige Personen können von einer Substitutionstherapie profitieren. Für die verschriebenen Substitutionsmittel führt die Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ein entsprechendes Datenregister. Wenn Sie als Ärztin oder Arzt Substitutionsmittel für opioidabhängige Personen verschreiben, müssen Sie dies an das Substitutionsregister des BfArM melden.

Das Substitutionsregister soll dabei helfen Mehrfachbehandlungen so früh wie möglich zu entdecken und zu unterbinden. Zusätzlich erstellt das BfArM statistische Auswertungen auf Basis der Daten für zuständige Landesbehörden.

Sie können die Meldung an das Substitutionsregister über einen Onlinedienst des BfArM abgeben. Wenn Sie erstmalig eine Meldung über den Onlinedienst abgeben, müssen Sie vorab Zugangsdaten beim BfArM beantragen.

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Lebenslagen: Anmelde-, Antrags- und Anzeigepflichten

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sobald Sie Ihre Zugangsdaten für den Formularserver des BfArM erhalten haben, können Sie Meldungen elektronisch übermitteln.

BfArM-Formularserver

Um als Ärztin oder Arzt eine Meldung an das Substitutionsregister online zu übermitteln, müssen Sie Ihre Zugangsdaten online beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragen.

Zugangsdaten für die elektronische Meldung an das Substitutionsregister beantragen

Fristen:

Wenn Sie Substitutionsmittel für opioidabhängige Personen verschreiben, müssen Sie dies sofort an das Substitutionsregister des BfArM melden.

Rechtsbehelf:

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen. 

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

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