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Suchtpräventionsfachkräfte sollen regional in allen Lebenswelten suchtbezogene Ansätze entwickeln, die übergreifend Institutionen, Organisationen und Aktivitäten zusammenführen sowie Kontakte vernetzen. Wesentliche Ziele sind die Sensibilisierung von Multiplikatoren und Mediatoren für psychosoziale Probleme von Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen sowie die suchtfachliche Beratung von betroffenen Jugendlichen und deren Angehörigen.
Gefördert werden:
Zuwendungsempfänger dieser Maßnahme sind die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege mit ihren Mitgliedsorganisationen sowie kommunale Gebietskörperschaften in Bayern.
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Förderung erfolgt für einen Zeitraum von 1 Jahr(en).
Synonyme: Fachkräfte, Suchtbekämpfung, Suchtprävention, Suchtpräventionsfachkräfte
Lebenslagen: Arbeitsplatz- und Ausbildungsförderprogramme, Finanzielle und sonstige Hilfen, Förderprogramme, Förderungen auf Landesebene, Förderungen nach Förderbereichen, Gesundheit und Fürsorge, Sucht, Vorsorge
Autor: Super-Admin
Die Antragsfrist beträgt 1 Jahr(e). Förderanträge zur Fortführung bereits bestehender Maßnahmen und Projekte (Folgeanträge) sind bei der Bewilligungsbehörde jeweils bis zum 1.12. des dem beantragten Förderzeitraum vorausgehenden Jahres vorzulegen.
Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht werden.
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