Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier

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Tarifbeschäftigte an Schulen; Beantragung einer Teilzeitbeschäftigung oder Sonderurlaub

Die Regierung ist für das tarifliche Personal (z. B. Verwaltungsangestellte, Ganztagsbetreuungskräfte, Drittkräfte) das an Grundschulen, Mittelschulen, Förderschulen, Beruflichen Schulen (ohne Fachoberschulen / Berufsoberschulen) sowie an den Staatsinstituten für die Ausbildung von Fachlehrer/-innen und Förderlehrer/-innen beschäftigt ist, zuständig.

Das Landesamt für Schule ist für das tarifliche Personal an staatlichen Gymnasien (einschließlich Heimschulen, Studienkollegs und Kollegs), Realschulen und Beruflichen Oberschulen zuständig.

Tarifbeschäftigte haben nach tariflichen und gesetzlichen Bestimmungen einen Anspruch auf Verringerung ihrer Arbeitszeit. Eine solche Teilzeitbeschäftigung oder Sonderurlaub ist bei der zuständigen Regierung zu beantragen.

Synonyme:

Lebenslagen: Personalrechtliche Rahmenbedingungen

Autor: Super-Admin

Fristen:

Die Antragsunterlagen sollen frühzeitig vor den vom Staatlichen Schulamt bzw. von der Regierung gesetzten Terminen erfolgen.

Rechtsbehelf:

Klage zum Arbeitsgericht

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.