Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Die Regierung ist für das tarifliche Personal (z. B. Verwaltungsangestellte, Ganztagsbetreuungskräfte, Drittkräfte) das an Grundschulen, Mittelschulen, Förderschulen, Beruflichen Schulen (ohne Fachoberschulen/Berufsoberschulen) sowie an den Staatsinstituten für die Ausbildung von Fachlehrern und Förderlehrern beschäftigt ist, zuständig. Für die Beschäftigten muss von der Schule bzw. bei Grund- und Mittelschulen vom Staatlichen Schulamt die Schwangerschaft der Regierung mitgeteilt werden.
Das Landesamt für Schule ist für das tarifliche Personal an staatlichen Gymnasien (einschließlich Heimschulen, Studienkollegs und Kollegs), Realschulen und Beruflichen Oberschulen zuständig.
Die Schwangerschaft von Arbeitnehmerinnen am Staatlichen Studienseminar für das Lehramt an beruflichen Schulen muss der Regierung von Oberbayern angezeigt werden.
Die Schwangerschaft von Arbeitnehmerinnen an Gymnasien, Realschulen und Fachoberschulen/Berufsoberschulen muss dem Landesamt für Schule mitgeteilt werden.
Für die Dauer der Mutterschutzfristen (6 Wochen vor dem ärztlich bescheinigten voraussichtlichen Entbindungstermin und i.d.R. 8 Wochen nach der Geburt) stellt der Arbeitgeber seine Entgeltzahlung ein. Versicherungspflichtig Beschäftigte erhalten während der Schutzfristen Mutterschaftsgeld von ihrer gesetzlichen Krankenkasse und gegebenenfalls einen Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld.
Synonyme:
Lebenslagen: Arbeits- und Tarifrechtliche Rahmenbedingungen
Autor: Super-Admin
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.