Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Die Regierung ist für das tarifliche Personal (z. B. Verwaltungsangestellte, Ganztagsbetreuungskräfte, Drittkräfte) das an Grundschulen, Mittelschulen, Förderschulen, Beruflichen Schulen (ohne Fachoberschulen/Berufsoberschulen) sowie an den Staatsinstituten für die Ausbildung von Fachlehrern und Förderlehrern beschäftigt ist, zuständig. Für die Beschäftigten muss von der Schule bzw. bei Grund- und Mittelschulen vom Staatlichen Schulamt die Schwangerschaft der Regierung mitgeteilt werden.
Das Landesamt für Schule ist für das tarifliche Personal an staatlichen Gymnasien (einschließlich Heimschulen, Studienkollegs und Kollegs), Realschulen und Beruflichen Oberschulen zuständig.
Die Schwangerschaft von Arbeitnehmerinnen am Staatlichen Studienseminar für das Lehramt an beruflichen Schulen muss der Regierung von Oberbayern angezeigt werden.
Die Schwangerschaft von Arbeitnehmerinnen an Gymnasien, Realschulen und Fachoberschulen/Berufsoberschulen muss dem Landesamt für Schule mitgeteilt werden.
Für die Dauer der Mutterschutzfristen (6 Wochen vor dem ärztlich bescheinigten voraussichtlichen Entbindungstermin und i.d.R. 8 Wochen nach der Geburt) stellt der Arbeitgeber seine Entgeltzahlung ein. Versicherungspflichtig Beschäftigte erhalten während der Schutzfristen Mutterschaftsgeld von ihrer gesetzlichen Krankenkasse und gegebenenfalls einen Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld.
Synonyme:
Lebenslagen: Arbeits- und Tarifrechtliche Rahmenbedingungen
Autor: Super-Admin
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.