Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Die Wirtschaftsakteure (Hersteller, Bevollmächtigte, Importeure und Händler) dürfen nur sichere Medizinprodukte auf dem Markt bereitstellen. Sie tragen die Verantwortung dafür, dass ihre Produkte so beschaffen sind, dass Benutzer und Dritte vor Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt werden. Dies ist ein maßgeblicher Beitrag zum vorbeugenden Schutz von Verbrauchern bzw. Patienten. Der Sicherheitsstandard orientiert sich dabei an den EU-rechtlichen Vorgaben und an den europäischen Normen, die für den freien Warenverkehr im Binnenmarkt maßgebend sind.
Um sicherzustellen, dass nur sichere, den hohen europäischen Standards entsprechende Medizinprodukte in Verkehr gebracht werden (d. h. zum Verbraucher / Patienten gelangen), nimmt die Bayerische Gewerbeaufsicht insbesondere folgende Aufgaben wahr.
Die Gewerbeaufsicht
Das Produktspektrum ist groß, es reicht von einfachen Blutdruckmessgeräten über Softwareanwendungen „Medical Apps“ bis hin zu hochkomplexen medizinischen Anlagen.
Wenn Sie Fragen zu Anforderungen an aktive Medizinprodukte haben, oder der Verdacht besteht, dass ein aktives Medizinprodukt die vorgeschriebenen Anforderungen nicht erfüllt, können Sie sich direkt an das Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung der Oberpfalz wenden.
Synonyme: Blutdruckmessgeräte, Medical Apps, medizinische Anlagen
Lebenslagen: Verbraucherschutz
Autor: Super-Admin
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.