Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Das Teilarbeitslosengeld ist eine Entgeltersatzleistung und soll das Arbeitsentgelt teilweise ersetzen, das Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wegen der Teilarbeitslosigkeit nicht erzielen können.
Sie haben Anspruch auf Teilarbeitslosengeld, wenn Sie
Der Anspruch auf Teilarbeitslosengeld entsteht mit der erstmaligen Erfüllung aller Anspruchsvoraussetzungen: in der Regel ist dies der Tag der persönlichen (Teil-)Arbeitslosmeldung.
Dauer des Teilarbeitslosengeldes
Sie haben Anspruch auf Teilarbeitslosengeld für 6 Monate.
Höhe des Teilarbeitslosengeldes
Ihr Teilarbeitslosengeld berechnet sich in der Regel anhand des Bruttoarbeitsentgeltes, das Sie im letzten Jahr vor der Entstehung Ihres Anspruchs auf Teilarbeitslosengeld durchschnittlich bei der verlorengegangenen Beschäftigung verdient haben. Die Höhe beträgt
des um die gesetzlichen Abzüge, die bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gewöhnlich anfallen, verminderten Bruttoarbeitsentgeltes.
Während Sie Teilarbeitslosengeld beziehen, sind Sie grundsätzlich gesetzlich kranken-, pflege- und rentenversichert.
Sie sind unfallversichert, wenn Sie während des Leistungsbezugs eine besondere Aufforderung erhalten, die Agentur für Arbeit oder eine andere Stelle aufzusuchen.
Änderungen (wie etwa Krankheit, Urlaub, Umzug, Aufnahme einer Arbeit) müssen Sie unverzüglich, am einfachsten online mitteilen. Alternativ können Sie die Mitteilungen auch schriftlich, telefonisch oder persönlich vornehmen.
Synonyme: Arbeitslosengeld, Arbeitslosenunterstützung, Arbeitslosigkeit, arbeitsuchend, Doppelbeschäftigung, Entgeltersatzleistung, Mehrfachbeschäftigung, Minijob, Sozialleistung, Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, Teil-ALG, teilarbeitslos, Teilarbeitslosengeld, Teilzeit, Unterstützung
Lebenslagen: Arbeitslosigkeit
Autor: Super-Admin
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.