Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Das Teilarbeitslosengeld ist eine Entgeltersatzleistung und soll das Arbeitsentgelt teilweise ersetzen, das Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wegen der Teilarbeitslosigkeit nicht erzielen können.
Sie haben Anspruch auf Teilarbeitslosengeld, wenn Sie
Der Anspruch auf Teilarbeitslosengeld entsteht mit der erstmaligen Erfüllung aller Anspruchsvoraussetzungen: in der Regel ist dies der Tag der persönlichen (Teil-)Arbeitslosmeldung.
Dauer des Teilarbeitslosengeldes
Sie haben Anspruch auf Teilarbeitslosengeld für 6 Monate.
Höhe des Teilarbeitslosengeldes
Ihr Teilarbeitslosengeld berechnet sich in der Regel anhand des Bruttoarbeitsentgeltes, das Sie im letzten Jahr vor der Entstehung Ihres Anspruchs auf Teilarbeitslosengeld durchschnittlich bei der verlorengegangenen Beschäftigung verdient haben. Die Höhe beträgt
des um die gesetzlichen Abzüge, die bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gewöhnlich anfallen, verminderten Bruttoarbeitsentgeltes.
Während Sie Teilarbeitslosengeld beziehen, sind Sie grundsätzlich gesetzlich kranken-, pflege- und rentenversichert.
Sie sind unfallversichert, wenn Sie während des Leistungsbezugs eine besondere Aufforderung erhalten, die Agentur für Arbeit oder eine andere Stelle aufzusuchen.
Änderungen (wie etwa Krankheit, Urlaub, Umzug, Aufnahme einer Arbeit) müssen Sie unverzüglich, am einfachsten online mitteilen. Alternativ können Sie die Mitteilungen auch schriftlich, telefonisch oder persönlich vornehmen.
Synonyme: Arbeitslosengeld, Arbeitslosenunterstützung, Arbeitslosigkeit, arbeitsuchend, Doppelbeschäftigung, Entgeltersatzleistung, Mehrfachbeschäftigung, Minijob, Sozialleistung, Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, Teil-ALG, teilarbeitslos, Teilarbeitslosengeld, Teilzeit, Unterstützung
Lebenslagen: Arbeitslosigkeit
Autor: Super-Admin
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.