Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Hier finden Sie in Kürze die Ergebnisse
Ansprech-
partner
Text vorlesen lassen? Bitte den ReadSpeaker freischalten!
Das Geldwäschegesetz (GwG), das ursprünglich speziell auf die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität ausgerichtet war, wurde unter den Eindrücken des Terroranschlags auf das World Trade Center in New York am 11. September 2001 erweitert, um der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus entgegenzuwirken.
Eine Legaldefinition zum Begriff Terrorismusfinanzierung liefert § 1 Abs. 2 des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG):
"Terrorismusfinanzierung im Sinne dieses Gesetzes ist
Die Europäische Union hat eine eigene Seite zum Thema Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus eingerichtet. Das Internetangebot enthält auch ein Tool, zur Ermittlung von Personen, Gruppen und Organisationen, für die aufgrund einer Sanktion ein umfassendes Verfügungsverbot besteht (siehe "Weiterführende Links"). Sollte eine sanktionierte Person, Gruppe oder Organisation an einer Ihnen angebotenen Transaktion beteiligt sein, wird damit im Regelfall die Erfüllung der allgemeinen Sorgfaltspflichten nach § 10 Abs. 3 Nr. 3 GwG ausgelöst und die Erstattung einer Verdachtsmeldung nach § 43 Abs. 1 Nr. 2 GwG (siehe "Geldwäsche; Erstattung einer Verdachtsmeldung" unter "Verwandte Themen") geboten sein. Unter anderem folgende Indikatoren können auf eine mögliche Terrorismusfinanzierung hindeuten:
Hinweise über potenzielle oder tatsächliche Verstöße können Sie an die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzungen (ZfS) melden. Hierzu steht ein Kontaktformular zur Verfügung: https://www.zoll.de/DE/Kontakt/Sanktionsdurchsetzung/kontakt_node.html
Auf der Seite der ZfG finden Sie auch weitere Informationen zu dem Thema https://www.zoll.de/DE/Unternehmen/Zentralstelle-Sanktionsdurchsetzung/zentralstelle-sanktionsdurchsetzung_node.html
Zuständige Aufsichtsbehörde für
ist die Regierung von Mittelfranken für die Regierungsbezirke Ober-, Unter- und Mittelfranken, Schwaben und der Oberpfalz sowie die Regierung von Niederbayern für die Regierungsbezirke Ober- und Niederbayern (§ 50 Nr. 9 GwG i. V. m. § 8a Zuständigkeitsverordnung – ZustV).
Synonyme: Geldwäscheprävention
Lebenslagen: Terrorabwehr
Autor: Super-Admin
Bildung terroristischer Vereinigungen
Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland; Einziehung
Terrorismusfinanzierung
Briefwahlantrag für die Bürgermeister-Stichwahl -> HIER KLICKEN
Ergebnisse der Bürgermeister- und Gemeinderatswahl in Krailling! –> HIER KLICKEN