Kommunalwahl 2026 – Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Antrag Briefwahl
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Tierhaltungskennzeichnung sorgt für Transparenz und Klarheit in Bezug auf die Haltungsform von Tieren. Wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz im EU-Ausland oder in einem Drittstaat hat, können Sie die freiwillige Kennzeichnung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen.
Wenn Sie bereits eine Genehmigung erhalten haben, können Sie diese nach 2 Jahren für jeweils 2 weitere Jahre verlängern lassen.
Sie können den Antrag auf Deutsch oder Englisch stellen.
Synonyme: Ausland, Auslauf, Bio, BLE, BMEL, Bundesanstalt Landwirtschaft Ernährung, Bundesministerium Landwirtschaft, Faschiertes, freiwillige Kennzeichnung, frisches Schweinefleisch, Frischluftstall, Genehmigung, Hackfleisch, Haltungseinrichtungen, Haltungsform, Inland, Kennnummer, Kennzeichnung, Lebensmittel tierischen Ursprungs, Lebensmittelunternehmer, maßgeblicher Haltungsabschnitt, Mitteilung, Nebenprodukt Schlachtung, Platz, Schwein, Schweinefleisch, Stall, Stall plus Platz, tierhaltender Betrieb, TierHaltKennzG, Tierhaltungskennzeichnung, Tierhaltungskennzeichnungsgesetz, Verlängerung, vorverpackte Lebensmittel, Weide
Lebenslagen: Erlaubnispflichtige und überwachungspflichtige Unternehmen
Autor: Super-Admin
Über das Kontaktformular können Sie Ihren Antrag sowie alle nötigen Unterlagen und Nachweise hochladen.
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