Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
Ansprech-
partner
Text vorlesen lassen? Bitte den ReadSpeaker freischalten!
Der Antrag auf Genehmigung eines Versuchsvorhabens ist nach § 31 oder § 36 (vereinfachtes Genehmigungsverfahren) der Tierschutz-Versuchstierverordnung schriftlich bei der Regierung von Oberbayern (für die Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern und Schwaben) oder bei der Regierung von Unterfranken (für die Regierungsbezirke Unterfranken, Mittelfranken, Oberfranken und Oberpfalz) einzureichen.
In dem Antrag ist
Dem Antrag ist eine Zusammenfassung des Versuchsvorhabens mit den Angaben nach § 41 Abs. 1 Satz 2 der Tierschutz-Versuchstierverordnung beizufügen.
Laut § 8 Absatz 1 TierSchG darf die Genehmigung nur erteilt werden, wenn
Der Genehmigungsbescheid enthält die Angabe des Leiters des Versuchsvorhabens und seines Stellvertreters, die Angabe, in welchen Einrichtungen oder Betrieben oder an welchem Ort das Versuchsvorhaben durchgeführt wird, eine Entscheidung darüber, ob und zu welchem Zeitpunkt das Versuchsvorhaben rückblickend zu bewerten ist, und ggf. die Nebenbestimmungen, mit denen die Genehmigung versehen wird und sofern die zuständige Behörde bei ihrer Entscheidung von den wissenschaftlich begründeten Darlegungen nach § 31 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 und den wissenschaftlichen Beurteilungen nach § 31 Absatz 3 abweicht, unbeschadet der verwaltungsverfahrensrechtlichen Anforderungen zur Begründung eines Verwaltungsaktes eine Darlegung der Gründe.
Synonyme: Tierversuchsantrag, Tierversuchsanträge
Lebenslagen: Erlaubnispflichtige und überwachungspflichtige Unternehmen, Tierschutz
Autor: Super-Admin
(Formular für Oberbayern, Schwaben und Niederbayern)
Leider wurden keine Beiträge gefunden
Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.