Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Über das Transparenzregister werden Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten (§ 19 GwG) von Vereinigungen und sonstigen Rechtsgestaltungen (§§ 20, 21 GwG) nach Maßgabe von § 23 zugänglich gemacht. Die Einsichtnahme in das Transparenzregister erfolgt ausschließlich elektronisch über die Internetseite des Transparenzregisters (siehe unter "Online-Verfahren"). Die Einsichtnahme ist nur nach vorheriger Online-Registrierung möglich (siehe unter „Online-Verfahren“).
Die Einsichtnahme erfolgt elektronisch über das Nutzerkonto des jeweiligen Einsichtnehmenden.
Der Zugang zu den Angaben der wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister ist seit dem 1. Januar 2020 grundsätzlich öffentlich (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GwG).
Bei juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften (§ 20 Abs. 1 Satz 1 GwG) und Trusts (§ 21 GwG) ist die Einsichtnahme folgenden Institutionen und Personen gestattet:
Auf Antrag des wirtschaftlich Berechtigten kann der Bundesanzeiger-Verlag die Einsichtnahme in das Transparenzregister und die Übermittlung der Daten unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls wegen überwiegender schutzwürdiger Interessen vollständig oder teilweise beschränken.
Beispiele: Der wirtschaftlich Berechtigte ist minderjährig oder geschäftsunfähig; Tatsachen rechtfertigen die Annahme, dass die Einsichtnahme den wirtschaftlich Berechtigten der Gefahr aussetzen würde, Opfer z. B. eines Betrugs, einer Geiselnahme etc. zu werden.
Synonyme:
Lebenslagen: Verwaltungsinformationen
Autor: Super-Admin
Sie müssen sich im Transparenzregister registrieren, wenn Sie wirtschaftlich Berechtigte eintragen, Einsicht in das Transparenzregister nehmen oder Unstimmigkeiten melden möchten.
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.