Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Über das vom Bundesverwaltungsamt betriebene Transparenzregister werden Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten (§ 19 GwG) von Vereinigungen und sonstigen Rechtsgestaltungen (§§ 20, 21 GwG) nach Maßgabe von § 23 zugänglich gemacht. Die Einsichtnahme in das Transparenzregister erfolgt ausschließlich elektronisch über die Internetseite des Transparenzregisters (siehe unter "Online-Verfahren"). Die Einsichtnahme ist nur nach vorheriger Online-Registrierung auf der homepage der Bundesanzeiger Verlag GmbH möglich (siehe unter „Online-Verfahren“).
Die Einsichtnahme erfolgt elektronisch über das Nutzerkonto des jeweiligen Einsichtnehmenden.
Der Zugang zu den Angaben der wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister ist seit dem 1. Januar 2020 grundsätzlich öffentlich (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GwG).
Bei juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften (§ 20 Abs. 1 Satz 1 GwG) und Trusts (§ 21 GwG) ist die Einsichtnahme folgenden Institutionen und Personen gestattet:
Auf Antrag des wirtschaftlich Berechtigten kann der Bundesanzeiger-Verlag die Einsichtnahme in das Transparenzregister und die Übermittlung der Daten unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls wegen überwiegender schutzwürdiger Interessen vollständig oder teilweise beschränken.
Beispiele: Der wirtschaftlich Berechtigte ist minderjährig oder geschäftsunfähig; Tatsachen rechtfertigen die Annahme, dass die Einsichtnahme den wirtschaftlich Berechtigten der Gefahr aussetzen würde, Opfer z. B. eines Betrugs, einer Geiselnahme etc. zu werden.
Synonyme:
Lebenslagen: Verwaltungsinformationen
Autor: Super-Admin
Sie müssen sich im Transparenzregister registrieren, wenn Sie wirtschaftlich Berechtigte eintragen, Einsicht in das Transparenzregister nehmen oder Unstimmigkeiten melden möchten.
Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht zur Verfügung.
Wegen eines Fehlers auf den vom Landratsamt zur Verfügung gestellten Stimmzetteln für die Landratswahl müssen alle bereits vorbereiteten Briefwahlunterlagen korrigiert werden. Die neuen Stimmzettel werden am Montag geliefert.
Der Versand und die Ausgabe im Rathaus beginnen daher voraussichtlich erst am Dienstag, 17. Februar.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.