Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Bei Unfällen kann es vorkommen, dass Versicherte der gesetzlichen Unfallversicherung entfernt von ihrem Wohnort versterben.
Bei Tod infolge eines Versicherungsfalls der gesetzlichen Unfallversicherung erstatten die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen die Kosten der Überführung des Verstorbenen an seinen früheren Wohnort. Als Versicherungsfälle gelten Arbeits-, Wege- und Schulunfälle sowie anerkannte Berufskrankheiten.
Wenn Sie eine solche Überführung bezahlt haben, erhalten Sie Ihr Geld zurück. Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen prüfen von sich aus, ob Sie Anspruch auf eine Erstattung haben. Ein Antrag ist daher nicht nötig.
Synonyme: Berufsgenossenschaft, Geldleistung der gesetzlichen Unfallversicherung, gesetzliche Unfallversicherung, Leistung bei Tod, Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung, Leistung nach dem Tod, Sterbefall, Sterbegeld, Todesfall, Tödlicher Arbeitsunfall, Überführung, Überführungskosten, Unfallkasse, Unfallversicherungsträger öffentlichen Hand
Lebenslagen: Bestattung
Autor: Super-Admin
Über das Serviceportal der Unfallversicherung können Sie Meldungen und Anträge online einreichen.
Es gibt keine Frist.
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.