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Berufskrankheit; Erhalt einer Übergangsleistung für gesetzlich Unfallversicherte

Die sogenannte Übergangsleistung soll Ihnen eine wirtschaftliche Sicherheit geben, wenn Sie weniger Geld haben, weil Sie eine gesundheitlich schädigende Arbeit aufgegeben haben.

Kontaktieren Sie Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse unbedingt, bevor Sie Ihre Tätigkeit aufgeben.

Sie können die Übergangsleistung entweder als einmaligen Betrag oder als eine wiederkehrende Zahlung erhalten. Sie können die Übergangsleistung höchstens 5 Jahre beziehen.

Wie hoch Ihre Übergangsleistung ist, berechnet Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse angepasst an jeden Einzelfall. Wie Ihre Übergangsleistung in Ihrem Fall ermittelt wird, können Sie bei Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse erfragen.

Übergangsleistung wird auch Minderverdienstausgleich genannt.

Synonyme: Ausgleich, Berufsgenossenschaft, Berufskrankheit, finanzielle Unterstützung, gesetzliche Unfallversicherung, Minderverdienstausgleich, Präventionsleistung, schädigende Tätigkeit aufgeben, Tätigkeitsaufgabe, Unfallkasse, Unfallversicherungsträger öffentlichen Hand

Lebenslagen: Unfall

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Über das Serviceportal der Unfallversicherung können Sie Meldungen und Anträge online einreichen.

Online eine Mitteilung an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse senden (für Versicherte)

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

AusgleichBerufsgenossenschaftBerufskrankheitfinanzielle Unterstützunggesetzliche UnfallversicherungMinderverdienstausgleichPräventionsleistungschädigende Tätigkeit aufgebenTätigkeitsaufgabeUnfallkasseUnfallversicherungsträger öffentlichen Hand

Die Verwaltung ist am 20. Juni und am 26. Juni geschlossen.