Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
Ansprech-
partner
Text vorlesen lassen? Bitte den ReadSpeaker freischalten!
Der jeweiligen Regierung obliegen gemäß § 126 der Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (AVSG) die Einrichtung und der Betrieb staatlicher Übergangswohnheime zur Unterbringung von Spätaussiedlern und jüdischen Emigranten. Zudem werden dort in Sonderfällen bleibeberechtigte Ausländer untergebracht. Übergangswohnheime dienen der vorläufigen Unterbringung bis eine eigene Wohnung gefunden wird; sie sollen von den Bewohnern in der Regel nicht länger als zwei Jahre genutzt werden.
Die Nutzungsaufnahme der staatseigenen Immobilien oder der für den Freistaat Bayern angemieteten Gebäude erfolgt in Zusammenarbeit mit den Staatlichen Bauämtern und dem Staatsbetrieb Immobilien Freistaat Bayern. Durch die enge Abstimmung mit den Landkreisen und kreisfreien Städten wird den lokalen Bedürfnissen Rechnung getragen. Bei sinkendem Bedarf werden die Nutzungsverhältnisse der jeweiligen Objekte entsprechend reduziert.
Die Ausstattung der staatlichen Übergangswohnheime sowie deren Verwaltung und Bewirtschaftung erfolgen durch die Unterkunftsverwaltung. Die einzelnen Unterkunftsplätze werden den Bewohnern zugewiesen.
Synonyme:
Lebenslagen: Gesundheit und Fürsorge
Autor: Super-Admin
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.