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Eines der wichtigsten sozialpolitischen Anliegen ist es, Menschen mit einer spezifischen Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben und ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
Menschen mit einer spezifischen Behinderung und ihre Angehörigen können sich in allen Fragen, die sich zu ihrer Behinderung ergeben, an einen Dienst der überregionalen Offenen Behindertenarbeit (OBA) wenden. Der Freistaat Bayern und die bayerischen Bezirke Fördern zu diesem Zweck bayernweit entsprechende Angebote im Rahmen einer gemeinsamen Richtlinie. Ziel ist es, niedrigschwellige Angebote zur Sicherung der Teilhabe für den oben genannten Personenkreis mit seinen spezifischen Bedürfnissen zu gewährleisten. Die Dienste sollen insbesondere als Wissens- und Informationsplattformen für alle Bedürfnisse, die sich aus der spezifischen Behinderung ergeben, fungieren und die Aufgaben der überregionalen Dienste erfüllen.
Gefördert werden Beratungsangebote für Menschen mit einer spezifischen Behinderung und ihre Angehörigen in Bayern.
Das Angebot richtet sich an Menschen, die durch eine spezifische Behinderung im Sinne von § 2 Abs. 1 SGB IX wesentlich in ihrer Fähigkeit zur Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind, sowie an deren Angehörige. Zu den Aufgaben der Dienste zählen:
Zuwendungsempfänger der Förderungen durch den Freistaat Bayern sind die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege (Spitzenverbände) sowie die sonstigen auf Landesebene in Bayern wirkenden, rechtsfähigen und gemeinnützigen Verbände und die diesen Verbänden angeschlossenen Vereinigungen, die Menschen mit Behinderungen und deren Belange vertreten (Landesverbände) sowie sonstige Träger der Offenen Behindertenarbeit, sofern sie keinem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege oder Landesverband angeschlossen sind. Zuwendungsempfänger der Förderungen der Bezirke sind die einzelnen Träger der o.g. Verbände und Vereinigungen.
Die Dienste der überregionalen Offenen Behindertenarbeit erfüllen in ihrem Einzugsbereich entsprechend ihrer Personalausstattung die in der Anlage 1 näher definierten Aufgaben nach Buchst. a bis e und können bei Bedarf darüber hinaus Leistungen nach Buchst. f bis h anbieten:
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung (Förderpauschale) im Wege einer Projektförderung gewährt. Die jährliche Förderpauschale des Freistaats Bayern für die Erfüllung der Aufgaben der überregionalen OBA-Dienste beträgt für Psychologinnen und Psychologen mit Diplom oder Masterabschluss bis zu 38.200 Euro, für Fachkräfte bis zu 28.800 Euro und für sonstige Fachkräfte bis zu 22.700 Euro.
Synonyme: Angehörige, Behinderung, Beratungsstelle, Familie
Lebenslagen: Leistungen zur Teilhabe
Autor: Super-Admin
Erstanträge und Stellenerweiterungsanträge reichen die Zuwendungsempfänger über den Spitzenverband oder Landesverband bis spätestens 31. März des Vorjahres beim Bezirk und beim Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales ein. Anträge für bereits laufende Förderungen werden bis bis spätestens 15. November des Vorjahres direkt beim Bezirk sowie beim Zentrum Bayern Familie und Soziales gestellt. Personaländerungen sind vorab, spätestens ab dem Monat der Beschäftigung, dem zuständigen Bezirk und dem Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) mitzuteilen.
Keine Angabe.
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