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Wenn Sie in Deutschland Waren oder Dienstleistungen kaufen beziehungsweise erwerben, zahlen Sie darauf in der Regel Umsatzsteuer. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich die Umsatzeuer erstatten lassen. Dies gilt für:
Die Erstattung können Sie beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) beantragen. Die Erstattung beträgt pro Kalenderjahr und Mitglied maximal 1.200 EUR. Der Kauf eines Kraftfahrzeugs wird nicht auf diesen Maximalbetrag angerechnet.
Eine direkte Befreiung von der Umsatzsteuer ist nicht möglich.
Synonyme: Antrag, ausländische diplomatische Mission, bevorrechtigtes Mitglied, Botschaft, Bundeszentralamt für Steuern, BZSt, consular office, Consulate, Diplomat, Erstattung, Federal Central Tax Office, foreign diplomatic mission, konsularische Vertretung, Konsulat, Mehrwertsteuer, Message, Mission, privileged member, Reimbursement, Request, Steuer, Tax, Umsatzsteuer, Umsatzsteuererstattungsverordnung, Value added tax, Value-Added Tax Refund Regulation
Lebenslagen: Haushaltsbewirtschaftung, Sonstige Steuern
Autor: Super-Admin
Das BZSt online.portal bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Antrag online zu übermitteln.
Den Antrag müssen Sie bis zum 31. Dezember des auf den Umsatz folgenden Jahres stellen.
Beispiel: Sie haben im August 2025 eine gekaufte Ware oder eine Dienstleistung erhalten. Den Antrag auf Erstattung müssen Sie bis spätestens 31.12.2026 stellen.
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