Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Als unternehmerisch tätige Person müssen Sie grundsätzlich jeden Ihrer Umsätze versteuern. Die Umsatzsteuer stellen Sie zunächst Ihren Kundinnen und Kunden in Rechnung und führen diese anschließend – abzüglich der Vorsteuer – an das Finanzamt ab.
Durch Umsatzsteuer-Voranmeldungen leisten Sie als unternehmerisch tätige Person Vorauszahlungen auf Ihre Jahresumsatzsteuer. Zusätzlich zu den Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen Sie eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung abgeben. Hier werden die Umsätze des gesamten Kalenderjahres berücksichtigt. Die sich aus Ihren Voranmeldungen ergebenden Beträge werden auf Ihre Jahressteuerschuld angerechnet. Im Rahmen Ihrer Umsatzsteuererklärung berechnen Sie die an das Finanzamt zu entrichtende Steuer selbst, beziehungsweise ermitteln den Überschuss, der sich zu Ihren Gunsten ergibt. Nach der Umsatzsteuererklärung bekommen Sie also entweder Geld vom Finanzamt zurück oder müssen den fehlenden Betrag nachzahlen.
Ausnahmen für unternehmerisch tätige Personen, die die Kleinunternehmer-Regelung anwenden
Unternehmerisch tätige Personen, die die Kleinunternehmer-Regelung (§ 19 UStG) anwenden, sind ab dem Besteuerungszeitraum 2024 grundsätzlich von der Abgabe von Umsatzsteuererklärungen befreit.
Seit dem 1. Januar 2025 ist eine unternehmerisch tätige Person, die die Kleinunternehmer-Regelung anwenden darf, wer
Übermittlung der Umsatzsteuererklärung
Unternehmen und bestimmte andere Personengruppen sind grundsätzlich verpflichtet, ihre Jahressteuererklärungen auf elektronischem Weg an das Finanzamt zu übermitteln.
Zuständigkeit
Sie müssen sich an das Finanzamt wenden, in dessen Bezirk Sie Ihr Unternehmen ganz oder zumindest vorwiegend betreiben, also an dem Ort, an dem sich beispielsweise Ihre Praxis, Ihre Produktionsstätte oder Ihr Büro befinden und wo Sie
Synonyme: Elster, ELSTER, Jahreserklärung, Jahressteuererklärung, Kleinunternehmer, Steuer, Steuererklärung, Steuern, Umsatz, Umsatzsteuer, Umsatzsteuergesetz, Umsatzsteuer-Jahreserklärung, Unternehmenssteuern, Unternehmer, UstG
Lebenslagen: Steuern und Abgaben für Betriebe
Autor: Super-Admin
Im ELSTER-Portal können Sie steuerliche Erklärungen online abgeben und Nachrichten mit dem Finanzamt austauschen.
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.