Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Durch die Zuwendung sollen bayerische Unternehmen zu einer betrieblichen Umweltpolitik ermutigt werden, die den Umweltschutz systematisch so in Unternehmen und in den internen Abläufen verankert, dass nicht nur die Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften gestärkt wird, sondern darüber hinaus kontinuierlich und nachhaltig freiwillige Verbesserungen der betrieblichen Umweltleistung erfolgen.
Die Förderung erfolgt ausschließlich im Rahmen von Projektgruppen. Dabei organisiert ein Projektträger Gruppenberatungen.
Die Förderung findet ausschließlich im Rahmen von Projektgruppen (mindestens 5 bis maximal 15 Teilnehmer) statt.
Antragsberechtigt sind der Projektträger und die einzelnen Projektgruppenteilnehmer.
Projektträger können Unternehmen, Organisationen der Wirtschaft, wie z. B. Kammern, Verbände, oder Innungen, und Kommunen sein. Beratungsunternehmen sind von der Projektträgerschaft ausgeschlossen.
Projektgruppenteilnehmer sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, freiberuflich Tätige, Organisationen der Wirtschaft, wie z. B. Kammern, Verbände oder Innungen, oder kommunale Eigenbetriebe und Kommunalunternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Bayern.
Gefördert werden:
Die Zuwendung erfolgt durch Zuschüsse als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung.
Es wird eine Zuwendung in Höhe von 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Die zuwendungsfähigen Ausgaben des Projektträgers werden bis maximal 3.000 Euro anerkannt. Die zuwendungsfähigen Ausgaben der Projektgruppenteilnehmer werden abhängig vom Schwerpunkt des geförderten umweltorientierten Managements anerkannt.
Synonyme:
Lebenslagen: Förderungen auf Landesebene
Autor: Super-Admin
Projektträger und Projektteilnehmer können Verwendungsnachweise (siehe unter "Formulare") online über das "Sichere Kontaktformular" an die Regierung von Schwaben übermitteln.
Sie müssen sich über die BayernID anmelden und mindestens über ein Konto in der Variante "Benutzername/Passwort" verfügen. Weitere Informationen finden Sie unter "Verfahrensablauf".
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz, Az. 22b-U8033.3-2020/3-30
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz, Az. 22a-U8033.3-2020/3-35
Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.