Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Im Mittelpunkt der umweltmedizinischen Tätigkeiten von Gesundheitsbehörden steht die gesundheitliche Beurteilung von biologischen, chemischen oder physikalischen Noxen, die auf den Menschen einwirken.
Hierbei werden im Sinne einer Risikoabschätzung gemessene oder prognostische Belastungen mit geeigneten Beurteilungswerten verglichen. Auf der Basis einer solchen Risikobewertung wird entschieden, wie mit Gefährdungen umzugehen ist (Risikomanagement). Möglichst alle dieser Prozesse sollten durch Information und Beteiligung der betroffenen Personen begleitet werden (Risikokommunikation).
Das Sachgebiet Arbeits- und Umweltbezogener Gesundheitsschutz des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) unterstützt als fachliche Leitstelle die Gesundheitsbehörden bei allen umweltmedizinischen, toxikologischen und umweltepidemiologischen Fragestellungen. Im Vordergrund steht dabei eine am Vorsorgeprinzip orientierte Umweltmedizin, die durch vielfältige Präventionsmaßnahmen dazu beiträgt, Risiken und Gefahren für die menschliche Gesundheit rechtzeitig zu erkennen, zu bewerten und zu verhindern. Themenbereiche sind z.B. gesundheitliche Bewertung der Feinstaubproblematik, Stillen und Muttermilch, Luftqualität in Schulen, umweltmedizinische Bedeutung von perfluorierten Substanzen.
Das Bayerische Landesamt für Umweltschutz (LfU) ist die zentrale Fachbehörde für Umwelt- und Naturschutz, Geologie und Wasserwirtschaft in Bayern, die im gesamten Bereich des Umweltschutzes die Aufgabe hat, Daten über den Zustand der Umwelt in Bayern zu ermitteln sowie Ziele, Strategien und Planungen für eine nachhaltige Nutzung und Sicherung unserer Umwelt zu entwickeln.
Synonyme: Umweltmedizin
Lebenslagen: Forschung und Medizin, Umweltschutz
Autor: Super-Admin
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.