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Ein unbemannter Freiballon ("Wetterballon") darf nur mit der Genehmigung des Staates betrieben werden, in dem der Aufstieg erfolgt. Für das Auflassen von unbemannten Freiballonen ist daher eine vorherige Erlaubnis bei der zuständigen Luftfahrtbehörde einzuholen.
Der Luftfahrtbehörde sind folgende Informationen mitzuteilen:
Synonyme:
Lebenslagen: Besondere Erlaubnisse im Verkehr, Verkehrssicherheit
Autor: Super-Admin
Sie können die Erlaubnis für den Betrieb von unbemannten Freiballonen online beantragen.
Der Antrag sollte mindestens 10 Werktage vor dem ersten geplanten Auflasszeitpunkt eingereicht werden.
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
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