Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier

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Unbemannter Freiballon; Beantragung einer Aufstiegserlaubnis

Ein unbemannter Freiballon ("Wetterballon") darf nur mit der Genehmigung des Staates betrieben werden, in dem der Aufstieg erfolgt. Für das Auflassen von unbemannten Freiballonen ist daher eine vorherige Erlaubnis bei der zuständigen Luftfahrtbehörde einzuholen.

Der Luftfahrtbehörde sind folgende Informationen mitzuteilen:

  • technische Daten des Ballons
  • Klassifizierung des Ballons (leicht/ mittelschwer/ schwer)
  • Anzahl der Nutzlastpakete
  • Auflassort (Koordinaten-Angabe)
  • Auflasszeitraum (Datum/ Uhrzeit)

Synonyme:

Lebenslagen: Besondere Erlaubnisse im Verkehr, Verkehrssicherheit

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können die Erlaubnis für den Betrieb von unbemannten Freiballonen online beantragen.

Unbemannter Freiballon - Betrieb

Fristen:

Der Antrag sollte mindestens 10 Werktage vor dem ersten geplanten Auflasszeitpunkt eingereicht werden.

Rechtsbehelf:

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.