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Führerscheininhaber, die maximal 5 Punkte im Verkehrszentralregister haben, können durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar jeweils einen Punkt abbauen (Nur alle fünf Jahre möglich!). Mit Hilfe des Fahreignungsseminars soll der Teilnehmer sicherheitsrelevante Mängel in seinem Verkehrsverhalten erkennen und abbauen.
Das Fahreignungsseminar besteht aus einer verkehrspädagogischen und einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme. Die verkehrspsychologische Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars darf nur durchführen, wer die Seminarerlaubnis Verkehrspsychologie vorweisen kann. Die Seminarerlaubnis Verkehrspsychologie ist bei der Regierung der Oberpfalz zu beantragen.
Synonyme: Fahreignung, Fahreignungsregister, Fahreignungsseminar, Punkteabbau, Seminarerlaubnis, Verkehrspädagogik, verkehrspädagogische Teilnahme, Verkehrszentralregister
Lebenslagen: Zeugnisse und Lizenzen
Autor: Super-Admin
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Als Rechtsbehelf steht die verwaltungsgerichtliche Klage zur Verfügung.
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