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Verkehrssicherheitsprogramm; Beantragung einer Förderung

Zweck

Die Förderung unterstützt Maßnahmen, die die Sicherheit im Straßenverkehr für alle Altersgruppen verbessern.

Gegenstand

Die Zuwendungen gehen an die Landesverkehrswacht und den ADAC für Maßnahmen zur Steigerung der Verkehrssicherheit. Gefördert wird beispielsweise die Aktion "Sicher zur Schule - Sicher nach Hause".

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind ausschließlich die Landesverkehrswacht und der ADAC.

Zuwendungsfähige Kosten

  • Kosten für Maßnahmen und Projekte, die die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen.
  • Dazu gehören zum Beispiel Präventionsaktionen, Schulungen, Informationsmaterialien oder technische Sicherheitsmaßnahmen.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Förderung erfolgt für einen Zeitraum von 1 Jahr(en).

  • Die Förderung erfolgt als Teilfinanzierung oder als Festbetrag.
  • Antragsteller müssen einen Eigenanteil einplanen, wenn die Förderung nur teilweise die Kosten abdeckt.

Synonyme: ADAC, Bayern, Landesverkehrswacht, Verkehrssicherheit

Lebenslagen: Vereine und Stiftungen, Verkehrssicherheit

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Der Antrag muss bis 31.12.2023 gestellt werden. Projekt muss innerhalb eines Haushaltsjahres abgeschlossen werden

Rechtsbehelf:

Gegen den Zuwendungsbescheid können Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen. Die Stelle, bei der Sie den Widerspruch einreichen können, wird Ihnen im Bescheid mitgeteilt.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

ADACBayernLandesverkehrswachtVerkehrssicherheit

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