Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Hier finden Sie die Ergebnisse
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Die Förderung unterstützt Maßnahmen, die die Sicherheit im Straßenverkehr für alle Altersgruppen verbessern.
Die Zuwendungen gehen an die Landesverkehrswacht und den ADAC für Maßnahmen zur Steigerung der Verkehrssicherheit. Gefördert wird beispielsweise die Aktion "Sicher zur Schule - Sicher nach Hause".
Antragsberechtigt sind ausschließlich die Landesverkehrswacht und der ADAC.
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Förderung erfolgt für einen Zeitraum von 1 Jahr(en).
Synonyme: ADAC, Bayern, Landesverkehrswacht, Verkehrssicherheit
Lebenslagen: Vereine und Stiftungen, Verkehrssicherheit
Autor: Super-Admin
Der Antrag muss bis 31.12.2023 gestellt werden. Projekt muss innerhalb eines Haushaltsjahres abgeschlossen werden
Gegen den Zuwendungsbescheid können Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen. Die Stelle, bei der Sie den Widerspruch einreichen können, wird Ihnen im Bescheid mitgeteilt.
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