Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Bei einem Versicherungsfall in der gesetzlichen Unfallversicherung, also bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit, erhalten Sie Verletztengeld, wenn Sie arbeitsunfähig sind.
Das Verletztengeld gleicht Ihr ausfallendes Einkommen aus und stellt Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Angehörigen sicher. Es wird individuell anhand Ihres regelmäßigen Einkommens berechnet.
Sie müssen keinen Antrag stellen. Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse prüft mögliche Ansprüche von sich aus ("von Amts wegen") und veranlasst die Auszahlung. Es wird monatlich gezahlt, solange Sie arbeitsunfähig sind, also von der Ärztin oder dem Arzt krankgeschrieben sind.
Die Höhe des Verletztengeldes ist abhängig von Ihrer Situation:
Sofern Sie einen Anspruch auf einen Zuschuss ihres Arbeitgebenden zu privaten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen haben, wird dieser übernommen.
Synonyme: Arbeitsunfähigkeit, Arbeitsunfall, Berufsgenossenschaft, Berufskrankheit, Entgeltersatz, Geldleistung, Krankengeld aus der Unfallversicherung, Leistungen gesetzliche Unfallversicherung, Lohnausfall, Unfallkasse, Unfallversicherungsträger öffentlicher Hand, Verletztengeld, Wegeunfall, Zahlungen während Krankheit
Lebenslagen: Finanzielle und sonstige Hilfen, Unfall
Autor: Super-Admin
Über das Serviceportal der Unfallversicherung können Sie Meldungen und Anträge online einreichen.
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.