Kommunalwahl 2026 – Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Antrag Briefwahl
Ansprech-
partner
Text vorlesen lassen? Bitte den ReadSpeaker freischalten!
Wenn Sie als gewerbsmäßiger Versteigerer oder dessen Angestellter öffentliche Versteigerungen in den gesetzlich vorgesehenen Fällen (z. B. §§ 383 Absatz 3, 966 Absatz 2, 1233 Absatz 2, 1235 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch und §§ 373, 376 Handelsgesetzbuch) durchführen möchten, benötigen Sie hierfür eine öffentliche Bestellung. Der Eigentümer des Versteigerungsgutes hat auf den Preis und das Mindestgebot keinen Einfluss und muss sich deshalb darauf verlassen können, dass seine Eigentumsinteressen in besonders qualifizierter Weise durch den Versteigerer wahrgenommen werden. Daher setzt die Bestellung als öffentlicher Versteigerer den Nachweis einer besonderen Sachkunde voraus, die sich etwa in fundiertem Fachwissen, (Rechts- und überdurchschnittliche Fachkenntnisse), großer (mehrjähriger) Berufserfahrung und besonderer Vertrauenswürdigkeit zeigt.
Die öffentliche Bestellung kann entweder allgemein zur Durchführung öffentlicher Versteigerungen berechtigen oder sich auf bestimmte Arten von Versteigerungen (z.B. Grundstücke, Teppiche, Kunst) beschränken.
Als öffentlich bestellte Versteigerer werden Sie darauf vereidigt, dass Sie Ihre Aufgaben gewissenhaft, weisungsfrei und unparteiisch erfüllen. Die Bestellung gilt für das gesamte Bundesgebiet.
Synonyme:
Lebenslagen: Anmeldepflichten, Befähigungs- und Sachkundenachweise, Zeugnisse und Lizenzen
Autor: Super-Admin
Leider wurden keine Beiträge gefunden
Briefwahlantrag für die Bürgermeister-Stichwahl -> HIER KLICKEN
Ergebnisse der Bürgermeister- und Gemeinderatswahl in Krailling! –> HIER KLICKEN