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Vertriebenenausweis aus Bayern; Beantragung einer Zweitschrift

Vertriebene sind Personen, die als deutsche Staatsangehörige oder deutsche Volkszugehörige ihren Wohnsitz in den ehemals unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten oder in den Gebieten außerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches nach dem Gebietsstand vom 31.12.1937 hatten und diesen im Zusammenhang mit Ereignissen des Zweiten Weltkrieges infolge Vertreibung, insbesondere durch Ausweisung oder Flucht, verloren haben.

Der Vertriebenenausweis wurde zum Nachweis der Vertriebenen- oder Flüchtlingseigenschaft zur Gewährung von Rechten oder Vergünstigungen vor dem 01.01.1993 ausgestellt. Er wurde durch die Bescheinigung gem. § 15 Abs. 1 BVFG abgelöst.

Die Entscheidung über die Ausstellung einer Zweitschrift eines bereits erteilten Vertriebenenausweises liegt bei der Ausstellungsbehörde.

Synonyme: Flüchtlinge, Spätaussiedlerbescheinigung, Vertreibung

Lebenslagen: Ausländische Flüchtlinge / Spätaussiedler, Entschädigung für Opfer von Katastrophen

Autor: Super-Admin

Fristen:

keine

Rechtsbehelf:

verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

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Synonyme:

FlüchtlingeSpätaussiedlerbescheinigungVertreibung

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.