Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Auswärtige Gesellschaften, d.h. Gesellschaften, die nicht in das Gesellschaftsverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland eingetragen sind, dürfen in ihrer Firma oder in ihrem Namen die Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ allein oder in einer Wortverbindung nur führen, wenn sie nach dem Recht ihres Herkunftsstaates befugt sind, diese oder eine vergleichbare Berufsbezeichnung zu führen. Soweit der Unternehmensgegenstand die Berufsaufgaben der Beratenden Ingenieurs, also die unabhängige und eigenverantwortliche Beratung und Planung auf dem Gebiet des Ingenieurwesens umfasst, ist die erstmalige Leistungserbringung anzuzeigen.
Der Eintragungsausschuss kann das Führen der Berufsbezeichnung untersagen, wenn die Gesellschaft auf Verlangen nicht nachweisen kann, dass sie oder ihre Gesellschafter oder ihre gesetzlichen Vertreter nach dem Recht des Herkunftsstaates zur Ausübung dieser Tätigkeit befugt sind.
Synonyme:
Lebenslagen: Anmeldepflichten, Befähigungs- und Sachkundenachweise, Weitere Register, Rollen und Verzeichnisse, Zeugnisse und Lizenzen
Autor: Super-Admin
Die Anzeige muss vor erstmaliger Erbringung der Dienstleistung erfolgen.
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.