Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Als Unternehmen, das Kinofilme verwertet, müsse Sie eine Filmabgabe an die Filmförderungsanstalt (FFA) zahlen. Die Filmabgabe finanziert sämtliche Maßnahmen der Filmförderungsanstalt.
Die Höhe der Filmabgabe richtet sich nach Ihren abgabepflichtigen Nettoumsätzen. Den Prozentsatz der Filmabgabe legt die FFA auf Basis der gemeldeten Nettoumsätze des Vorjahres fest.
Für Videoprogrammanbieter gelten folgende Regelungen:
Für Video-on-Demand-Anbieter (VoD), also Videoabrufdienste, gelten folgende Regelungen:
Zur Berechnung der Filmabgabe müssen Sie jeden Monat den Nettoumsatz aus abgabepflichtigen Kinofilmen an die FFA melden. Dabei müssen Sie:
Synonyme: Abgabesatz, Abgabesätze, FFA, Filmabgabe, Filmförderung, Filmförderungsanstalt, Kinofilmanteil, Kinofilme, Meldung, Nettoumsatz, Nettoumsätze, Programmanbieter, Umsatzgrenzen, Video-on-Demand-Anbieter, Videoprogrammanbieter, VoD
Lebenslagen: Steuern und Abgaben für Betriebe, Zahlung von Steuern, Abgaben und Gebühren
Autor: Super-Admin
Unternehmen, die Kinofilme verwerten können sich auf dem Portal registrieren und anmelden, um ihre Filmanmeldung online zu übermitteln.
Anmeldung oder Registrierung bei der FFA:
Meldung und Zahlung der Filmabgabe:
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.