Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Als Unternehmen, das Kinofilme verwertet, müsse Sie eine Filmabgabe an die Filmförderungsanstalt (FFA) zahlen. Die Filmabgabe finanziert sämtliche Maßnahmen der Filmförderungsanstalt.
Die Höhe der Filmabgabe richtet sich nach Ihren abgabepflichtigen Nettoumsätzen. Den Prozentsatz der Filmabgabe legt die FFA auf Basis der gemeldeten Nettoumsätze des Vorjahres fest.
Für Videoprogrammanbieter gelten folgende Regelungen:
Für Video-on-Demand-Anbieter (VoD), also Videoabrufdienste, gelten folgende Regelungen:
Zur Berechnung der Filmabgabe müssen Sie jeden Monat den Nettoumsatz aus abgabepflichtigen Kinofilmen an die FFA melden. Dabei müssen Sie:
Synonyme: Abgabesatz, Abgabesätze, FFA, Filmabgabe, Filmförderung, Filmförderungsanstalt, Kinofilmanteil, Kinofilme, Meldung, Nettoumsatz, Nettoumsätze, Programmanbieter, Umsatzgrenzen, Video-on-Demand-Anbieter, Videoprogrammanbieter, VoD
Lebenslagen: Steuern und Abgaben für Betriebe, Zahlung von Steuern, Abgaben und Gebühren
Autor: Super-Admin
Unternehmen, die Kinofilme verwerten können sich auf dem Portal registrieren und anmelden, um ihre Filmanmeldung online zu übermitteln.
Anmeldung oder Registrierung bei der FFA:
Meldung und Zahlung der Filmabgabe:
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht zur Verfügung.