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Vorbereitungsdienst an Förderschulen; Organisation und fachliche Betreuung durch die Regierung

Die Lehrerbildung gliedert sich in drei Phasen. Nach einer theoretisch fundierten, wissenschaftlichen Ausbildung in den Fachwissenschaften (einschließlich Fachdidaktiken) und Erziehungswissenschaften an der Universität erfolgt eine zweijährige, schulpraktische Ausbildung im Rahmen des Vorbereitungsdienstes im Studienseminar und an den Einsatzschulen.

Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare werden durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus einem Regierungsbezirk zugeteilt. Danach legt die zuständige Regierung die Einsatzschule fest und nimmt die Zuteilung zu einem Studienseminar vor. Jedes Förderzentrum mit entsprechendem Förderschwerpunkt kann grundsätzlich Dienstort sein. Der Vorbereitungsdienst beginnt jeweils im September mit dem neuen Schuljahr.

Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in zwei Abschnitte, die jeweils 12 Monate dauern.

Der erste Ausbildungsabschnitt umfasst:

  • eigenverantwortlichen Unterricht (8 Wochenstunden),
  • Praktikum im Unterricht der Betreuungslehrkraft,
  • eigenverantwortliche Hospitation (8 Wochenstunden) und
  • Seminarveranstaltungen im Rahmen des Studienseminars (10 Wochenstunden).

An zwei Wochentagen besuchen die Studienreferendarinnen und Studienreferendare das Studienseminar. Die Seminarveranstaltungen finden im Studienseminar oder an Schulen im Studienseminarbezirk statt. An den drei verbleibenden Wochentagen sind die Studienreferendarinnen und Studienreferendare an ihrer Einsatzschule tätig (Unterricht, Praktikum, Hospitation).

Der zweite Ausbildungsabschnitt umfasst:

  • eigenverantwortlichen Unterricht (16 Wochenstunden) und
  • 10 Stunden Seminarveranstaltungen im Rahmen des Studienseminars.

Der Vorbereitungsdienst endet mit der Ablegung der Zweiten Staatsprüfung.

Die Formblätter für Mitteilungen und Anträge sind unter "Formulare" abrufbar.

Synonyme:

Lebenslagen: Ausbildung im öffentlichen Dienst

Autor: Super-Admin

Rechtsbehelf:

Verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Keine passenden Lebenslagen gefunden.

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