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Waffenschein für Bewachungsunternehmer und ihr Bewachungspersonal; Beantragung einer Verlängerung

Sie benötigen einen Waffenschein für das Bewachungsgewerbe sowie eine Waffenbesitzkarte für das Führen von erlaubnispflichtigen Schusswaffen zur Begleitung oder Durchführung von Bewachungstätigkeiten wie Personen- oder Objektschutz sowie Geld- und Werttransporte.

Ein vorhandener Waffenschein kann vor Ablauf der Geltungsdauer verlängert werden. Dies ist zweimal für bis zu drei Jahre möglich.

Mitarbeitende, die aufgrund einer dienstlichen Weisung tätig werden, benötigen nur einen Waffenschein für das Bewachungsgewerbe, keine Waffenbesitzkarte.

Sind Sie angestellte Person im Bewachungsgewerbe, wird der ausgestellte Waffenschein an die verantwortliche Person Ihres Arbeitgebers ausgehändigt.

Synonyme: Bewachungsgewerbe, Bewachungspersonal, Bewachungsunternehmen, Verlängerung Waffenschein, waffenrechtliche Erlaubnis, Waffenschein

Lebenslagen:

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können die Ausstellung oder Verlängerung eines Waffenscheins für das Bewachungsgewerbe und/oder einer Waffentrageberechtigung nach § 28 Abs. 3 WaffG online beantragen.

Antrag auf Ausstellung/Verlängerung eines Waffenscheins/einer Waffentrageberechtigung für das Bewachungsgewerbe

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Der Antrag auf Verlängerung muss vor Ablauf der Geltungsdauer des vorhandenen Waffenscheins gestellt werden.

Rechtsbehelf:

verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Keine passenden Lebenslagen gefunden.

Synonyme:

BewachungsgewerbeBewachungspersonalBewachungsunternehmenVerlängerung Waffenscheinwaffenrechtliche ErlaubnisWaffenschein

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