Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Hier finden Sie in Kürze die Ergebnisse
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Sie benötigen einen Waffenschein für das Bewachungsgewerbe sowie eine Waffenbesitzkarte für das Führen von erlaubnispflichtigen Schusswaffen zur Begleitung oder Durchführung von Bewachungstätigkeiten wie Personen- oder Objektschutz sowie Geld- und Werttransporte.
Ein vorhandener Waffenschein kann vor Ablauf der Geltungsdauer verlängert werden. Dies ist zweimal für bis zu drei Jahre möglich.
Mitarbeitende, die aufgrund einer dienstlichen Weisung tätig werden, benötigen nur einen Waffenschein für das Bewachungsgewerbe, keine Waffenbesitzkarte.
Sind Sie angestellte Person im Bewachungsgewerbe, wird der ausgestellte Waffenschein an die verantwortliche Person Ihres Arbeitgebers ausgehändigt.
Synonyme: Bewachungsgewerbe, Bewachungspersonal, Bewachungsunternehmen, Verlängerung Waffenschein, waffenrechtliche Erlaubnis, Waffenschein
Lebenslagen:
Autor: Super-Admin
Sie können die Ausstellung oder Verlängerung eines Waffenscheins für das Bewachungsgewerbe und/oder einer Waffentrageberechtigung nach § 28 Abs. 3 WaffG online beantragen.
Der Antrag auf Verlängerung muss vor Ablauf der Geltungsdauer des vorhandenen Waffenscheins gestellt werden.
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