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Das Wasserbuch ist ein amtliches Register ähnlich dem Grundbuch. Hier sind insbesondere erteilte Erlaubnisse und Bewilligungen sowie alte Rechte und alte Befugnisse, Planfeststellungsbeschlüsse und Plangenehmigungen nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Wasserschutzgebiete, Risikogebiete und festgesetzte Überschwemmungsgebiete verzeichnet.
Bürger können Einsichtnahme in das Wasserbuch, welches bei der jeweils zuständigen Kreisverwaltungsbehörde geführt wird, beantragen.
Der Zugang kann durch Auskunftserteilung, Einsichtnahme vor Ort oder in sonstiger Weise eröffnet werden. Wird eine bestimmte Art des Informationszugangs beantragt, so entspricht die informationspflichtige Stelle diesem Antrag, es sei denn, es ist für sie angemessen, die Information auf andere Art zugänglich zu machen. Soweit die Information bereits auf andere, leicht zugängliche Art zur Verfügung stehen, kann die antragsstellende Person auf diese Art des Informationszugangs verwiesen werden.
Synonyme:
Lebenslagen: Wasser und Gewässerschutz
Autor: Super-Admin
Sie können eine Auskunft aus dem Wasserbuch online beantragen.
keine
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