Kommunalwahl 2026 – Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Antrag Briefwahl
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Alle Motorboote und -schiffe auf dem Bodensee müssen zugelassen sein. Auch Segelboote, die mit einem Motor oder einer mit Wohn-, Koch- oder sanitären Einrichtung ausgerüstet sind, sind zulassungspflichtig.
Segelboote ohne Motor, Paddel- und Ruderboote, die länger als 2,5 Meter sind, müssen Sie lediglich registrieren lassen. Mit der Registrierung erhalten Sie gleichzeitig einen Bootsausweis.
Synonyme:
Lebenslagen: Verkehrssicherheit
Autor: Super-Admin
Merkblatt zur Lichterführung nach der Bodensee - Schifffahrts - Ordnung
Fassung der Internationalen Schifffahrtkommission vom 28. / 29. April 1992
Ein Antrag mit dem sowohl die Registrierung, Zulassung und Umschreibung eines Wasserfahrzeuges möglich sind.
Sie können die Wartungsbestätigung für nicht abgastypengeprüfte Schiffsmotoren online übermitteln.
keine
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