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Informationen

zur Leistung

Wasserfahrzeug auf dem Bodensee; Beantragung der Zulassung oder Registrierung

Alle Motorboote und -schiffe auf dem Bodensee müssen zugelassen sein. Auch Segelboote, die mit einem Motor oder einer mit Wohn-, Koch- oder sanitären Einrichtung ausgerüstet sind, sind zulassungspflichtig.

Segelboote ohne Motor, Paddel- und Ruderboote, die länger als 2,5 Meter sind, müssen Sie lediglich registrieren lassen. Mit der Registrierung erhalten Sie gleichzeitig einen Bootsausweis.

Synonyme:

Lebenslagen: Verkehrssicherheit

Autor: Super-Admin

Formulare:

Merkblatt zur Lichterführung nach der Bodensee - Schifffahrts - Ordnung:

Bodenseeschifffahrt - Merkblatt Lichterführung

Fassung der Internationalen Schifffahrtkommission vom 28. / 29. April 1992:

Bodenseeschifffahrt - Richtlinien Bau und Ausrüstung Vergnügungsfahrzeuge

Fristen:

keine

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen: