Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier

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Wasserpegel und Wasserstände; Erfassung und Auswertung

Die Wasserstände an den bayerischen Flüssen werden durch ein dichtes Netz von Pegeln beobachtet (Monitoring). Die gewonnenen Daten werden für

  • Planungsaufgaben im Hochwasserschutz,
  • die Hochwasservorhersage und –warnung,
  • die Berechnung von Frachten und
  • als Grundlage für wissenschaftliche Untersuchungen, sowie das Klimafolgenmonitoring

benötigt.

Aktuelle Pegelstände sind im Internetangebot des Hochwassernachrichtendienstes und des Niedrigwasser-Informationsdienstes abrufbar, geprüfte Daten im Gewässerkundlichen Dienst (siehe "Weiterführende Links"). Grundwasserstände werden durch eine Vielzahl von staatlichen, kommunalen und privaten Messstellen erfasst. Ausgewählte Grundwassermessstellen sind ebenfalls in den oben genannten Internetangeboten verfügbar (siehe "Weiterführende Links").

Weitere Informationen zu den Wasserständen an Fließgewässern und im Grundwasser liegen beim örtlichen Wasserwirtschaftsamt oder beim Bayerischen Landesamt für Umwelt vor.

Synonyme: Flurabs, Flurabstand, Grundwasserstände, Pegel, Hochwasserpegel, Wasserstand, Wasserstandsmessstelle;, Abflussmessstelle,, Pegelstand, Pegelstände, überfluten, überflutet, Überflutung, überschwemmen, überschwemmt, Überschwemmung, Überschwemmungsgebiete

Lebenslagen: Wasser und Gewässerschutz, Zivil- und Katastrophenschutz

Autor: Super-Admin

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Synonyme:

FlurabsFlurabstandGrundwasserständePegel, Hochwasserpegel, Wasserstand, Wasserstandsmessstelle;, Abflussmessstelle,PegelstandPegelständeüberflutenüberflutetÜberflutungüberschwemmenüberschwemmtÜberschwemmungÜberschwemmungsgebiete

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.